AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
„ANNA NOWAK AKADEMIE“

Vertragsgestaltung:

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten die eventuell gesonderten Geschäftsbedingungen für Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Leistungen des Trainers: Der Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainerleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt. Der Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Evenveranstaltungen, Beratung und Konsultationen. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.

Honorare und Kosten:

Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich. Ein Tageshonorar der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, jeweils gesondert vereinbart. Für Vorträge und Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a., wenn so vereinbart. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden. Reise- und Aufenthaltskosten werden immer gesondert berechnet und in Rechnung gestellt.

Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Voraussetzung zur Durchführung von Vorträgen oder Seminaren ist eine unterschriebene und mit der kompletten Rechnungsadresse versehene Vortrags- Seminarbestätigung. Die vereinbarten Honorare, sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Sicherung der Leistungen: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen mündlichen, oder gegebenenfalls schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert den Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritter in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Der Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen. Der Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen einen Alternativtermin im Zeitraum von 3 Monaten zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars, zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Gelingt dies nicht, ist das volle vereinbarte Honorar vom Auftraggeber zu entrichten. Wird ein schriftlich bestätigter Termin vom Auftraggeber abgesagt, so gelten folgende Fristen. Bei Absagen innerhalb von 6 Monaten vor der Durchführung 50 %, bis zu 3 Monate 75 % und bis zu 1 Monat vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Wird ein vereinbarter zweiter Termin (Nachfolgetermin nach erster Absage) nochmals abgesagt, ist das gesamte Honorar sofort fällig. Das vom Trainer bereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der gemeinsamen Absprachen zur Verfügung gestellt. Allgemeine Bedingungen: Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Trainer der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen anschließend mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers der „ANNA NOWAK AKADEMIE“ falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.

AGB`s Stand Mai 2018